Lexikon
Begriffe und Definitionen
A
Abklingen: Bei wiederholter Beprobung eines Objekts stellt sich eine Abnahme der Partikelfracht ein.
Absaugvorrichtung: Gerätschaft zur Entnahme von Flüssigkeit aus schwer zugänglichen Bereichen eines Objekts.
Agglomerat: Gruppe von Partikeln, die durch Adhäsionskräfte zusammengehalten wird.
Aktive Komponente: Aggregat, dessen Funktion darin besteht, einen Volumenstrom zu fördern oder zu sperren; z.B. Pumpe, Ventil.
Analysefilter: Filterscheibe definierter Feinheit und Materialbeschaffenheit, zur Aufnahme der Partikelfracht der Analyseflüssigkeit.
Analyseflüssigkeit: Flüssigkeit, welche die zu analysierende Partikelfracht enthält.
Analysevolumenstrom (bei OPZ): Durchflussrate durch den Sensor zur Analyse und Kalibrierung.
Aufreinigen: Vorgang, um eine Flüssigkeit oder technische Einrichtung in einen geeigneten Sauberkeitszustand zu versetzen.
Aufreinigungsfilter: Filter zur Entfernung von Partikeln aus der Prüfflüssigkeit, mit einer zur Sauberkeitsprüfung geeigneten Filtrationsleistung.
Äquivalenter Kreisdurchmesser (bei OPZ): Durchmesser eines Kalibrierpartikels, das im Partikelsensor das äquivalente Signal erzeugen würde, wie das analysierte Partikel.
B
Bauteil: siehe Objekt
Bauteilgruppe: Objekte, die anhand einer gleich lautenden Prüfspezifikation zutreffend auf Sauberkeit geprüft werden können.
Bauteiltyp: Objekt, das prüftechnisch einer Bauteilgruppe zugeordnet werden kann.
Behältnis: - auch Verpackung. Für Lagerung und Transport von Prüfobjekten geeignete Umhüllung.
Benetzte Fläche: Die dem Betriebsmedium ausgesetzte Fläche bzw. die bei der Prüfung zu benetzende Fläche; je nach individueller Vereinbarung.
Benetztes Volumen: Das vom Betriebsmedium ausgefüllte Volumen bzw. das bei der Prüfung zu erfassende benetzende Volumen; je nach individueller Vereinbarung.
Beprobung: siehe Extraktion.
Beprobungsbedingungen (bei Extraktion): Gesamtheit der physikalischen, chemischen und technischen Bedingungen zur Ablösung der Partikelfracht von Bauteilen; z.B. Art des Beprobungsverfahrens, Druck, Dauer, Flüssigkeitsmenge, Art der Prüfflüssigkeit, Ultraschallleistung u. v. m..
Beprobungsbehälter: Behältnis zur Aufnahme des Prüfloses sowie zur Sammlung der anfallenden Prüfflüssigkeit bei der Sauberkeitsprüfung, z.B. Ultraschallwanne, Spritzwanne, Trichter, Becherglas.
Blindwert: Gesamtwert für nicht vom Bauteil stammende Verunreinigungen, wie sie z.B. durch Umgebung, Gerätschaften und Personal bei der Prüfung eingetragen werden können.
C
Cleanliness Code: Verschlüsselte Kurzdarstellung der Partikelgrößenverteilung eines Objekts.
Cleanliness level: siehe Sauberkeitswert.
Contamination Level: Bereich für die Partikelanzahl, gekennzeichnet durch die zugehörige Codierungszahl; z.B. steht die Codierungszahl 5 für eine Anzahl von 16 bis 32 Partikeln.
D
Detektionsvolumen (bei OPZ): Bereich der Messzelle des Partikelsensors in dem die Partikelerkennung innerhalb der Analyseflüssigkeit erfolgt.
Delay time (bei OPZ): Einstellbare Zeitspanne zwischen zwei Zählintervallen während der der Sensor keine Partikel registriert.
Differenzielle Größenverteilung: Darstellung der Partikelanzahl, deren Größe innerhalb bestimmter Klassengrenzen liegt; z.B. alle Partikel 50 ≤ x < 100 [μm].
Dynamischer Bereich (bei OPZ): Abstand zwischen dem kleinsten und größten noch detektierbaren Partikel.
E
Effektive Filterfläche: Fläche, die bei der Filtration benetzt wird und auf der die Partikel abgeschieden sind.
EDX-System: System mit dem energieaufgelöste Röntgenspektren (Energy Dispersive X-Ray) zur Elementanalyse aufgenommen werden können.
Einzelbeprobung: Aufeinanderfolgende Beprobung der im Prüflos enthaltenden Bauteile.
Ersatzobjekt: Rohr- bzw. Schlauchstück, das bei der Aufreinigung und Blindwertbestimmung des Spülstandes als Ersatz für das Bauteil eingebaut wird.
Extinktion (bei OPZ): Durch ein Partikel hervorgerufene Veränderung der Intensität eines Lichtstrahls bedingt durch Absorption und Streuung.
Extraktion: - auch Beprobung. Prozedur zur möglichst vollständigen Übertragung der Partikelfracht von der Kontrollfläche auf die Prüfflüssigkeit, zur messtechnischen Analyse.
F
Filterbasiertes Verfahren: Analysemethode für Partikel in Flüssigkeiten oder Gasen, bei der die Partikelfracht zur messtechnischen Charakterisierung auf einem geeigneten Analysefilter abgeschieden wird.
Filtrationseinheit: Einrichtung zur Aufnahme des Analysefilters.
Freispülen: Anwendung von Flüssigkeit zur Herstellung der reproduzierbaren Grundsauberkeit einer Prüfeinrichtung.
G
Gesamtbeprobung: Gleichzeitige Beprobung aller im Prüflos enthaltenden Bauteile.
Gravimetrische Analyse: Bestimmung der Partikelfracht über den Massenzuwachs eines Analysefilters, nach Filtration der Analyseflüssigkeit.
Größenklasse: – auch Size Class: Nach unten und oben abgegrenzter Bereich für die Größendimension von Partikeln.
I
Isolierung: Bereiche des Objekts, deren Teilchenfracht nicht prüfungsrelevant ist, werden mit geeigneten Mitteln von der Beprobung ausgeschlossen; z.B. durch Verstopfen, Lackieren, Maskieren, Versiegeln, Festlegung nicht zu beprobender Flächen, Markieren
K
Kavität: Konstruktiv bedingter Hohlraum des Bauteils (z.B. Sackloch), der lageabhängig zu Gaseinschluss und in Folge dessen, zu unvollständiger Benetzung von Kontrollbereichen führen kann.
Koinzidenz: Ansammlung bzw. Verbund von Partikeln in der Analyseflüssigkeit oder auf dem Analysefilter, die vom Messsystem nicht als einzelne Partikel detektiert werden können.
Kontrollfläche: Teilfläche oder Summe von Flächen eines Objekts, die Gegenstand technischer Sauberkeitsanforderungen sind.
Kontrollvolumen: Teilvolumen oder Summe von Hohlräumen eines Objekts,die Gegenstand technischer Sauberkeitsanforderungen sind.
Kritisches Partikel: - auch Killerpartikel: Teilchen spezifischer Beschaffenheit, dessen Vorhandensein - nach Stand des Wissens - die Qualität des Bauteils beeinträchtigt.
Kumulative Größenverteilung: Darstellung der Partikelanzahl, deren Größe oberhalb einer Klassengrenze liegt; z.B. alle Partikel ≥ 50 μm.
L
Luftreinheitsklasse: Partikelfracht der umgebenden Luft, die eine festgelegte maximale Partikelgrößenverteilungssumme pro Volumen für definierte Partikelgrößen im Ruhezustand des Prüfbetriebs nicht überschreitet. Klassifizierung z.B. nach DIN EN-ISO 14644-1; Reinräume und zugehörige Reinraumbereiche.
M
Messen: Messen ist der experimentelle Vorgang, durch den ein spezieller Wert einer physikalischen Größe als Vielfaches einer Einheit oder eines Bezugswertes ermittelt wird (DIN 1319).
N
Nachbehandlungsflüssigkeit: Flüssigkeit, die außer der Prüfflüssigkeit zur Extraktion oder Analyse erforderlich ist; z.B. Lösemittel als Nachspülflüssigkeit für das Analysefilter, um z.B. Fettrückstände auszuwaschen.
Nachweisempfindlichkeit: Untere Grenze bezüglich der Detektierbarkeit.
Nachspülflüssigkeit: Analyserelevante Prüfflüssigkeit zur Entfernung und Aufnahme der bei der Extraktion auf den Oberflächen des Prüfobjekts oder der Prüfeinrichtung eventuell verbliebenen Partikel.
Nullzählrate (bei OPZ): Im Zählmodus angezeigte Partikel pro Zeit, wobei der Sensor mit sauberer nicht strömender Flüssigkeit befüllt ist.
O
Obere Größennachweisgrenze (bei OPZ): Kleinste geometrische Dimension der Messzelle des Partikelsensors.
Obere Konzentrationsgrenze (bei OPZ): Anzahlkonzentration, ab der der Koinzidenzfehler mehr als 5 % beträgt [ISO 11500].
Objekt: - auch Bauteil: Sammelbegriff für Werkstücke, Komponenten, Baugruppen, Aggregate, Systeme, Erzeugnisse, Produkte und Verpackungen die einer Sauberkeitsprüfung unterzogen werden.
Optischer Partikelzähler (OPZ): Handelsübliches Messsystem zur Zählung und Größenbeschreibung von Partikeln in klaren Flüssigkeiten nach dem Prinzip der Extinktionsmessung, basierend auf der Kalibrierung mit Partikeln definierter optischer und geometrischer Eigenschaften.
P
Partikel: Partikel sind feste Körper aus Metall, Kunststoff, Mineralien, Gummi oder Salzen. Pastöse Anteile gelten nicht als Partikel.
Partikelfracht: An der Kontrollfläche eines Objekts befindliche Feststoffteilchen aus dem Fertigungsprozess und Umfeld; liegt das Objekt als Flüssigkeit vor, so handelt es sich um die darin befindlichen Partikel.
Partikelgröße (bei OPZ): der äquivalente Kreisdurchmesser, ermittelt mittels eines optischen Partikelzählers, der entsprechend den in diesem Dokument genannten Standards kalibriert wurde.
Partikelgrößenverteilung: Anzahl von Partikeln, dargestellt als Funktion der Partikelgröße.
Passive Komponente: Objekt, das zur Prüfung nicht angetrieben oder betätigt werden muss; z.B. Rohr, Gehäuse, Behälter.
Probengefäß: Behältnis, das Teilmengen oder die Gesamtheit der Analyseflüssigkeit enthält und zu Lagerung und Transport dient.
Probenzuführsystem (bei OPZ): Einrichtung zur strömenden Zuführung der zu analysierenden Flüssigkeit zum Partikelzähler.
Prüfeinrichtung: Anordnung und Zusammenwirken sämtlicher Gegenstände zur Sauberkeitsprüfung.
Prüfflüssigkeit: Mit Objekt und Prüfeinrichtung chemisch verträgliche Flüssigkeit, mit einer zur Abreinigung von Partikeln geeigneten Mindestsauberkeit und Reinigungswirkung.
Prüflos: Ein Prüflos umfasst mindestens ein Bauteil bzw. mindestens so viele Objekte wie erforderlich sind, um genügend Partikel zur Analyse zu erfassen.
Prüflosgröße: Anzahl der in einem Prüflos enthaltenen – gemeinsam zu analysierenden – Objekte.
Prüfspezifikation: Dokumentation, die auf Qualifizierungsuntersuchungen basierende Angaben zur (wiederkehrenden) Sauberkeitsprüfung eines Bauteils oder einer Gruppe von Bauteilen beinhaltet.
Q
Qualifizierungsuntersuchung: Experimentelle Ermittlung der zur Sauberkeitsprüfung geeigneten Beprobungsbedingungen.
R
RE-Detektor: auch BSE-Detektor (Back Scattered Electron): Der Rückstreuelektronen-Detektor liefert REM-Bilder mit hohem Materialkontrast und kann zur automatisierten Detektion von Partikeln verwendet werden.
Reine Werkbank: Abgegrenzter Arbeitsbereich mit definierter Luftreinheitsklasse.
REM: Raster-Elektronen-Mikroskop: Hochauflösendes Mikroskop, bei dem die Abbildung durch Abrastern einer Probe mit einem fokussierten Elektronenstrahl im Vakuum erfolgt.
Routineprüfung: Wiederkehrende Sauberkeitsprüfung eines Bauteils basierend auf einer geeigneten Prüfspezifikation.
Rückstandsgewicht: Mittels gravimetrischer Analyse ermittelter Wert für die Partikelfracht (ehemals Restschmutzgewicht).
S
Sauber: Der ermittelte Sauberkeitswert erfüllt die Forderungen bezüglich Grenzwert bzw. Contamination Level.
Sauberkeitsgerecht: den Sauberkeitszustand nicht beeinträchtigend.
Sauberkeitsmerkmal: Messbare Eigenschaft der Partikelfracht; z.B. Partikelart, Größendimension, Masse.
Sauberkeitsprüfung: Prozedur zur quantitativen Beschreibung der Partikelfracht.
Sauberkeitsspezifikation: Zusammenstellung der Sauberkeitswerte oder des Cleanliness Code für ein Objekt, verbunden mit einer geeigneten Prüfspezifikation.
Sauberkeitswert: - auch Cleanliness Level: Für ein Sauberkeitsmerkmal geforderter oder ermittelter Wert; z.B. Partikelanzahl oder Rückstandsgewicht.
Sensorvolumenstrom (bei OPZ): auch Analysevolumenstrom. Zulässige Durchflussrate wie sie zur Kalibrierung des Partikelsensors und zur Analyse von Flüssigkeiten einzustellen ist.
Sonotrode: Stabförmiger Körper zur lokal anwendbaren Übertragung von Ultraschall auf dessen Umgebung. .
Spritzdruck: Statischer Druck zur Erzeugung des Spritzstrahls, zu bestimmen am Druckbehälter oder nahe der Austrittsöffnung.
Spritzdüsengeometrie: Form einer Strahlaustrittsöffnung, spezifiziert in Form geometrischer Abmessungen.
Spritzen: Lokal anwendbares Aufbringen von Prüfflüssigkeit auf das Bauteil über einen Freistrahl.
Spritzlanze: Gebilde zur Prüfung inner Geometrien eines Objekts, ausgestattet mit einer oder mehreren Spritzdüsen.
Stabilisierungszeit (bei OPZ): Zeitraum, der zur Beruhigung einer Flüssigkeit erforderlich ist, um das Vorhandensein messbarer Gasblasen auszuschließen.
T
Turbulente Strömung: Flüssigkeitsstrom, in dem Richtung und Betrag der Geschwindigkeit von Partikeln ortsabhängig und schnell variiert.
U
Ultraschall: mechanische Schwingung mit einer Frequenz von 20 kHz bis 400 kHz.
V
Vereinbarung zur Sauberkeitsprüfung: Schriftliche Vereinbarung mit Angaben über die Sauberkeitsspezifikation und Prüfspezifikation für ein Bauteil oder eine Bauteilgruppe.
Validierung: Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind (ISO 9000).
Z
Zweifachprüfung: Ein Prüfobjekt oder Prüflos wird zwei Mal unter vergleichbaren Bedingungen beprobt, um festzustellen, dass ein ausgearbeitetes Beprobungsverfahren das festgelegte Kriterium zur Abreinigungswirkung erfüllt und damit die nachweisrelevanten Partikel zutreffend erfasst.